AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen1. Geltung
- Die nachfolgenden Allgemeine Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen den Parteien. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des jeweiligen Kunden, im Folgenden: Auftraggeber, gelten nicht, es sei denn der Fotograf, im Folgenden: Auftragnehmer, hat deren Geltung ausdrücklich zugestimmt.
- Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots des Auftragnehmers durch den Auftraggeber, spätestens jedoch mit der Annahme des Bildmaterials zur Veröffentlichung.
- Wenn der Auftraggeber den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Auftragnehmer diese schriftlich anerkennt.
- Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, auch ohne ausdrückliche Einbeziehung, auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen des Auftragnehmers, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen werden.
2. Pflichten des Auftraggebers
- Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Auftragnehmer alle für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Informationen rechtzeitig vorliegen (Wegbeschreibungen, Sonderwünsche, etc.). Alle erforderlichen Informationen werden vom Auftragnehmer bei einem Vorgespräch abgefragt.
- Der Auftraggeber stellt sicher, dass an den jeweiligen Standorten das Fotografieren erlaubt ist.
- Der Auftraggeber trägt das Risiko für alle Umstände, die von dem Auftragnehmer nicht zu vertreten sind; u. a. Witterungszulagen bei Außenaufnahmen, rechtzeitiges Bereitstellen von Produkten, Präsenz der Requisiten, soweit die Beschaffung dem Auftraggeber obliegt, Reisesperren, Nichterscheinen von angekündigten Bevollmächtigten der Auftraggeber sowie höhere Gewalt.
3. Pflichten des Auftragnehmers
- Der Auftragnehmer schuldet die angebotenen Leistungen persönlich. Subunternehmer werden nicht beschäftigt. Der Auftragnehmer wird als Einzelfotograf ohne Mitarbeiter tätig.
- Der Auftragnehmer fotografiert im Rahmen der Hochzeitsveranstaltung/Veranstaltung des Auftraggebers im vertraglich vereinbarten Umfang. Der Auftraggeber kann an diesem Tag weitere Stunden in Auftrag geben.
- Der Auftragnehmer übergibt dem Auftraggeber binnen vier Wochen nach dem Fototermin die Fotos. Für besonders aufwändige Zusatzprodukte (z.B. Hochzeitsalben), oder Fototermine während der Hochzeitssaison, zwischen Mai und September, wird ein gesonderter Übergabetermin nach individuellem Aufwand vereinbart.
- Kann der Auftragnehmer wegen Krankheit oder eines Umstandes, den dieser zu verschulden hat, den Auftrag nicht durchführen, verpflichtet er sich gegenüber dem Auftraggeber bei der Suche eines geeigneten Ersatzes behilflich zu sein.
4. Bildbearbeitung
- Der Auftraggeber kennt den fotografischen und bildgestalterischen Stil des Auftragnehmers und ist sich bewusst, dass seine Lichtbilder in ähnlichem Stil bearbeitet werden.
- Vom Auftraggeber in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind eigenständige Leistungen, die zu vergüten sind.
- Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich des vom Fotografen ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums sind ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und sind gesondert zu vergüten, sofern individualvertraglich nichts anderes vereinbart wurde.
- Die Bearbeitung von Bilderzeugnissen des Auftragnehmers und ihre Vervielfältigung, bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftragnehmers.
5. Überlassenes Bildmaterial (Analog und Digital)
- Die AGB gelten für jegliches dem Auftraggeber überlassenes Bildmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen. Sie gelten insbesondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes Bildmaterial.
- Der Auftraggeber erkennt an, dass es sich bei dem vom Auftragnehmer gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs. 1 Ziff. 5 Urheberrechtsgesetz handelt.
- Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum des Auftragnehmers, und zwar auch in dem Fall, dass Schadensersatz hierfür geleistet wird.
- Der Kunde hat das Bildmaterial sorgfältig und pfleglich zu behandeln und darf es an Dritte nur zu geschäftsinternen Zwecken der Sichtung, Auswahl und technischen Verarbeitung weitergeben.
- Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von zwei Wochen nach Empfang mit-zuteilen. Anderenfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und wie verzeichnet zugegangen.
6. Nutzungsrechte
- Bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung verbleiben die Fotos im Eigentum des Auftragnehmers.
- Der Auftraggeber erwirbt an den Fotos einfache Nutzungsrechte für den Privatgebrauch. Das Recht der Vervielfältigung und der Weitergabe an Dritte wird für private Zwecke eingeräumt. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
- Der Auftragnehmer trifft die Auswahl der Fotos. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch alle Fotos zu erhalten. Insbesondere wird von einer Herausgabe von RAW-Daten (Rohmaterial) abgesehen, und bedarf eine gesonderte Vereinbarung sowie Vergütung.
- Der Auftragnehmer darf die Fotos, auf denen ausschließlich die Auftraggeber abgebildet sind, im Rahmen der Eigenwerbung und publizistisch zur Illustration verwenden (z.B. für Ausstellungen, Messen, Homepage, Blog, Fachmagazine für Fotografie oder Hochzeiten etc.).
- Der Auftraggeber kann der Verwendung der Fotos durch den Auftragnehmer im Rahmen der Eigenwerbung im Vertrag widersprechen. Der Auftraggeber verpflichtet sich dadurch von der Nutzung im Rahmen der Eigenwerbung abzusehen. Sobald eine Veröffentlichung der Fotos stattgefunden hat, ist ein Widerspruch, aufgrund evtl. angefallener Kosten, wie Druckkosten, nicht mehr möglich.
- Andere Dienstleister wie z.B. Visagisten, Dekorateure, Hochzeitsplaner, etc. dürfen Fotos nur nach Freigabe durch den Auftragnehmer verwenden.
7. Vergütung und Auslagen
- Überschreitet die tatsächliche Arbeitszeit den vereinbarten Abrechnungszeitraum wird der zusätzliche Zeitaufwand nach mündlicher Absprache abgestimmt und abgerechnet.
- Die Zahlung der Vergütung wird auf Rechnungsstellung durch den Auftragnehmer innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung, jedoch nicht vor der Übergabe der Fotos durch den Auftragnehmer an den Auftraggeber fällig.
- An- und Abreisen des Auftragnehmers erfolgt jeweils von 52355 Düren aus. Für die An- und Abreise werden folgende Reisekosten berechnet: je gefahrenem km 0,50 EUR. Bei Anreise mit der Bahn oder dem Flugzeug, sowie bei erforderlicher Übernachtung, werden die tatsächlich entstehenden Kosten und Spesen für die Übernachtung in Rechnung gestellt.
- Sofern vereinbart, wird vom Auftraggeber ein Einzelzimmer in der Nähe des Hochzeitsortes zur Verfügung gestellt. Zur Sicherstellung einer pünktlichen Anwesenheit bei Hochzeitsterminen sind in der Regel zwei Übernachtungen erforderlich.
- Verpflegung während der Reportage wird dem Auftragnehmer unentgeltlich in angemessenem Umfang zur Verfügung gestellt.
8. Vertragsstrafe & Schadenersatz
- Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung des Auftragnehmers erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.
- Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100 % auf das vereinbarte bzw. übliche Nutzungshonorar zu zahlen.
- Kündigt der Auftraggeber 60 Tage oder weniger vor Veranstaltungsdatum, sind 35% des vereinbarten Honorars fällig.
9. Haftung
- Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Kennzeichen, Marken, Firmen Geschmacksmuster, Personen oder Objekte, es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes Release-Formular beigefügt. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus, z. B. für abgebildete Werke der bildenden oder angewandten Kunst sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. obliegt dem Auftraggeber. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Betextung sowie die sich aus der konkreten Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge.
- Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Lieferung des Bildmaterials ist der Auftraggeber für dessen sachgemäße Verwendung verantwortlich.
10. Allgemeines
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.
- Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
- Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der Vertragspartner nicht Verbraucher ist, der Wohnsitz des Auftragnehmers.